Die Anwälte der Bayerischen Herzöge entscheiden einen Streit zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Straubing als Grundherrn der Moosmühle am Mühlbach und den Brüdern Geörg Kurtz, Bürger von Regensburg, und Wollfganng Kurtz, Bürger von Siebenbürgen, als Besitzer der Erbgerechtigkeit auf der Moosmühle, 13.08.1534

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Die Anwälte der Bayerischen Herzöge entscheiden einen Streit zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Straubing als Grundherrn der Moosmühle am Mühlbach und den Brüdern Geörg Kurtz, Bürger von Regensburg, und Wollfganng Kurtz, Bürger von Sybenwurgen (Siebenbürgen?), als Besitzer der Erbgerechtigkeit auf der Moosmühle. Im Streit geht es um die Verödung und Baufälligkeit der Mühle und darum, welche Streitpartei für was verantwortlich ist. Die Anwälte haben in dieser Urkunde entschieden, dass die "Kurtzen" die Mühle mit Mühlsteinen und Rädern herzurichten haben und dafür Sorge tragen müssen, dass das Mahlwerk in Stand gehalten wird. Zweimal im Jahr sollen sie den Mühlbach räumen, damit zu jeder Zeit im Mühlbach 3 Mühlräder betrieben werden können. Die Anwälte erlauben den Gebrüdern Kurtz überdies jederzeit mehr Räder für das Mahlwerk aufzurichten.