Ehevertrag zwischen Anndre Mayer, Mitglied des inneren Rats von Straubing, und seiner Frau Anna, Witwe von Michael Gewolff, Bürger von Straubing, 07.08.1536

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

In ihrem Ehevertrag legen Anndre Mayer, Mitglied des inneren Rats von Straubing, und seine Frau Anna, Witwe von Michael Gewolff, Bürger von Straubing, nach ihrer bereits 14-jährigen Ehe fest, dass im Falle des vorzeitigen Todes der Frau, deren Erben 150 Rheinische Gulden erhalten sollen. Im Fall, dass der Mann vorzeitig stirbt, erhält Anna aus ihrem vermischten Hab und Gut 30 Rheinische Gulden jährliche Leibrente. Von den 600 Gulden Kapital sollen 300 an die Verwandten des Mannes und 300 an die Verwandten der Frau ausbezahlt werden. Anna erhält überdies das kleine Haus im Kirchhof von St. Jakob auf Lebenszeit und die Hälfte aller Habe mit Ausnahme des Braugeschirrs. Die Hälfte aller weiteren Gulden mit Abzug der Hälfte aller Schulden und der Begräbniskosten soll sie ebenfalls bekommen.