Öffentliche Verwaltung und Rechtspflege – Staat und Kommunen

Die bayerische Regierung unter Minister Maximilian von Montgelas (1759–1838) hatte seit dem Herrschaftsantritt Kurfürst Max Josephs (1756–1825) 1799 durch eine Fülle von Reformmaßnahmen die Grundlagen für das moderne Bayern bereitet. Viele dieser Maßnahmen waren bereits in der Konstitution von 1808 erstmals verfassungsmäßig abgesichert worden. Dennoch bildeten sich wesentliche Strukturen, die die öffentliche Verwaltung bis heute prägen, erst während der Geltungsdauer der Verfassung von 1818 vollständig aus. Dies gilt etwa für die Entstehung und Fortentwicklung der Gemeindeverfassung oder für die Verwaltungsgliederung des Landes.