Fotografie Ernst Zanders (1803–1878)

Der Weg der Verfassungsbeschwerde nach der Verfassung von 1818 verlief über mehrere Instanzen und setzte ein gemeinsames Handeln der beiden Kammern der Ständeversammlung sowie ein Urteil des Staatsrats voraus. Insgesamt gelangten nur elf Beschwerden zur Entscheidung an den Staatsrat und lediglich eine davon – der Fall Ernst Zander (1803–1878) – wurde zumindest teilweise positiv entschieden.

Der Journalist Ernst Zander aus Mecklenburg ließ sich 1835 in Regensburg nieder und war dort Herausgeber der Tageszeitung „Der Herold“. Mehrere Herausgeberschaften scheiterten, auch brachte er wegen seiner politischen und katholischen Haltung unter anderem Preußen sowie den Herzog von Coburg gegen sich auf. Ab 1848 gab er den „Volksboten für den Bürger und Landmann“ heraus, eine katholisch-konservative Zeitung, die sich schnell in Bayern breitenwirksam etablierte. Begünstigt wurde dies durch die Einführung der Pressefreiheit mit den Reformgesetzen von 1848. Doch schon ab 1850 war die Zeitung von der neuen Zensurgesetzgebung („Gesetz zum Schutze gegen den Mißbrauch der Presse“) betroffen, mehrere Ausgaben wurden konfisziert. Am 21. Dezember 1872 erschien die letzte Ausgabe des Volksboten.

Direkt zum Digitalisat