Selbstverwaltung und Mitbestimmung

Am 8. Juni 1356 verhandelten die Jüdin Chändel, ihr Sohn Jösel, Chalman und Fridleins Sohn Äferll als Gemeindeführer (hebr. Parnasim) stellvertretend für die gesamte jüdische Gemeinde zu Regensburg, die Bürgeraufnahme Aarons (Araon) von Prag, seiner Hausfrau Rachel mit ihrer Familie und dem Gesinde. Mit Willen und Wissen der Bürger vereinbarten die Aussteller der Urkunde mit den Neuankömmlingen die Aufnahme in die Gemeinde und damit in die Stadt Regensburg.

Für zwei Jahre durften sich Aaron und seine Angehörigen in Regensburg niederlassen. Pro Jahr hatten sie jeweils zu Pfingsten 60 Gulden Steuern an die Stadt zu zahlen. Mit der Ableistung dieser Summe wurden sie von darüber hinaus gehenden Steuerleistungen und Abgaben befreit. Die jüdische Gemeinde sprach ihnen außerdem das Recht zu, die Synagoge (schul), den Friedhof und alle gemeindlichen Einrichtungen (allen den dingen die vns gemainlich an gehörent) in jedweder Weise zu nutzen (zü götlichen dingen od(er) zü werltlich(e)n).

Beglaubigt wurde diese Urkunde mit insgesamt fünf Siegeln: dem Siegel der jüdischen Gemeinde, der beiden Judenrichter, nämlich des Schultheißen Albreht Zand und des Stephan Tündorffär, sowie des Kämmerers Chunrad dem Dürnsteter und des Karel dem Mäller.

Sowohl der Hinweis, dass die Aussteller der Urkunde die Verhandlungen mit dem Willen und dem Wissen der Stadtherren führten, als auch die angehängten Siegel der jüdischen Gemeinde sowie der genannten Christen zeigen die enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der jüdischen Gemeinde bei der Aufnahme jüdischer Neubürger.

Besonders hervorzuheben ist das Gemeindesiegel der Regensburger Juden. Die Umschrift lautet:
חותם . קהל . ריגנשפורק * (Siegel Gemeinde Regensburg).
Auch für die jüdischen Gemeinden von Augsburg und Rothenburg o.d.T. sind korporative Siegel überliefert.