Rechte und Pflichten

Das Leben der mittelalterlichen Juden war geregelt durch verschiedene Rechte und Pflichten und geprägt von unterschiedlichen Macht- bzw. Hoheitsansprüchen an und über sie. So war der Kaiser als oberster Schutzherr die höchste Instanz, die die Juden nicht nur finanziell durch Steuerleistungen an sich band, sondern ihnen gleichzeitig Schutz versprach. Nicht selten wurden Steuern der Juden oder die jüdische Gemeinde selbst verpfändet. Dadurch hatte nicht nur der Kaiser Einfluss auf die Geschicke der jüdischen Gemeinden, sondern auch die jeweiligen Pfandherren.

Im Falle Regensburgs waren dies meist die bayerischen Herzöge, aber auch teilweise einzelne Bürger. Auch die Stadt selbst verlieh den Juden Rechte, wie beispielsweise Aufenthaltsgenehmigungen oder Niederlassungserlaubnisse, forderte aber auch verschiedene Pflichten ein, wie sie auch den übrigen Stadtbewohnern oblagen. Solche Rechte konnten für die gesamte Gemeinde oder für Einzelpersonen vergeben werden, wie auch die Pflichten von einzelnen Mitgliedern der Gemeinde oder von allen Juden gefordert werden konnten.

Das Siegel der Jüdin Dislaba steht hier sinnbildlich für die Kommunikation zwischen Juden und Christen. Bei Rechtsgeschäften wurden Siegel zur Beglaubigung an die jeweilige Urkunde angehängt. Obwohl nach jüdischem Recht, der Halacha, eine Unterschrift und ein Zeuge zur Beglaubigung ausreichend waren, begannen die Juden im 13. Jahrhundert Siegel zu führen. Dies vereinfachte zum einen geschäftliche Transaktionen und den Austausch mit den Christen, gleichzeitig diente ein solches Siegel der Selbstrepräsentation.

Dislaba war eine jüdische Geschäftsfrau, die Ende des 14. Jahrhunderts alleine, aber auch gemeinsam mit ihrem Mann Sadian wirtschaftlich tätig war. Ihr Siegel zeigt einen Stern über einer liegenden Mondsichel in einem spitzen Wappenschild, um den Ornamente angebracht sind. Die Umschrift lautet:
דיסלוב׳ . בת . משה S(IGILLVM) * (Siegel Dislabas, Tochter Moses).