Die Handwerker und die Juden

Als eigenständige Gruppe innerhalb Regensburgs sind die Handwerker zu nennen, die ganz besondere Anknüpfungspunkte zu den Juden hatten.

Christliche Handwerker wurden im Bedarfsfall auch von jüdischen Regensburgern beauftragt. So belegt ein Urfehdebrief vom 31. Oktober 1512, dass der Maurer Steffann Petz im Hause des Juden Abraham von der freyenn statt ein Pflaster in einer Kammer verlegen sollte. Als er den alten Estrich entfernte, fand er einen ledernen Beutel bzw. peygurttel, in dem sich ungarische Goldgulden befunden hatten. Weil der Maurer und seine Frau das Geld behalten und teilweise ausgegeben haben, was schließlich ans Tageslicht kam, wurde der Handwerker eingesperrt.

Wenngleich diese Unterschlagung auch einen Vertrauensbruch gegenüber dem Auftraggeber bedeutete, zeigt der Fall doch, dass noch wenige Jahre vor der Vertreibung solche alltäglichen Aufträge erteilt wurden.

Als der Stadtrat seit 1516 offensichtlich die Vertreibung der Juden aus Regensburg zum Ziel hatte, legte er unter anderem Beschwerdebriefe als Beweismittel im Rahmen des hierzu geführten Innsbrucker Prozesses (1516-1522) beim dortigen Reichsregiment vor. Darin beklagten sich die Händler und Mitglieder einzelner Handwerkszünfte, dass die Juden die notwendigen Rohstoffe aufkauften, um sie dann zu höheren Preisen weiter zu verkaufen. Sie beschwerten sich außerdem, dass die Angehörigen ihrer Haushalte Dinge bei den Juden versetzten, die teuer wieder ausgelöst werden müssten, und bemängelten, dass sich die Christen lieber von Juden medizinisch behandeln ließen und vieles mehr.

Im nebenstehenden Schreiben der jüdischen Gemeinde vom 17. Juli 1518 nahm diese Stellung zu unterschiedlichen Streitpunkten mit der Stadt Regensburg und auch zu den genannten Beschwerden.