Ein Friedhofsschänder

Der Friedhof ist für eine jüdische Gemeinde von großer Bedeutung. Im Hebräischen wird er unter anderem als Beit olam, Haus der Ewigkeit, oder Beit haChaim, Haus des Lebens, bezeichnet. Ein jüdischer Friedhof wurde auf ewig angelegt. Jeder Verstorbene erhielt einen eigenen Grabstein, dies galt auch für Kinder. Die Sorge um die Toten blieb über die Beisetzung und auch über Vertreibungen jüdischer Gemeinden hinaus bestehen.

Da ein jüdischer Friedhof außerhalb der Stadtmauern zu liegen hatte, war es notwendig, für den Schutz der Begräbnisstätten zu sorgen. In Regensburg übernahm diese Aufgabe im 15. Jahrhundert ein christlicher Friedhofswärter. Er hatte dafür zu sorgen, dass der Friedhof rein blieb, dass keine Tiere darauf herumliefen und dass das Gelände sicher und geschützt blieb.

Dem kam Ulrich Pomerl 1436 wohl nicht nach. Man hatte den Wächter eingesperrt, weil er sich oft und auf sehr schädliche Art und Weise laut (offt vnd dikch schedlich vnd vnrichtig laut) auf dem Friedhof verhalten und zugelassen hatte, dass unehrenhafte und schändliche Dinge (vnerberer vnrichtiger sachen) auf dem Gelände stattfanden. Außerdem hatte er mit seiner Frau einen Schrein, möglicherweise ein Grab, aufgebrochen und dessen Inhalt entnommen. Bei seiner Freilassung musste er Urfehde schwören, das heißt, dass er sich an niemandem rächen würde, der an seiner Verhaftung in irgendeiner Art beteiligt war. Er durfte von da ab nicht mehr auf dem Friedhof wohnen.