Innere Verhältnisse des Landes

Die Aktenüberlieferung zu den bayerischen Landtagen geht bis 1492 (StadtA WS, I1b340), Protokolle der Landtagshandlungen, von denen sich die Stadt als Landstand Abschriften fertigen ließ, reichen bis 1510 zurück (StadtA WS, I1c110).

Die Beschwerden der Städte umfassen verschiedenste Vorgänge, die Teil von Landtagshandlungen werden können (StadtA WS, I1b48), die Instandsetzung von Handelswegen betreffen (z.B. StadtA WS, I1b215) die Verbünde von Städten in Handelsangelegenheiten offenbaren – welche in der einen Sache gemeinsame Interessen verfolgen (StadtA WS, I1b450) und in anderer Angelegenheit in Streit miteinander treten (StadtA WS, I1b539).

Zum Bestand Friedbriefe, Streitschlichtung, Huldigungen, Bündnisse zählen als ältestes Zeugnis ein Gebot der Herzöge Stephan, Friedrich und Johann (StadtA WS, I1a492). Streitfälle, bei denen die Stadt Wasserburg selbst Prozesspartei wurde, werden von übergeordneten Stellen entschieden, so beispielsweise eine frühe baurechtliche Anweisung des Herzogs Stephan von Bayern vom Beginn des 15. Jahrhunderts (StadtA WS, I1a498).

Die recht umfangreiche Überlieferung Kriegswesen, Militärkonskription, Zeughaus, Stadtverteidigung, Stadtmauer ist sowohl im Kontext der Finanzierung von Kriegen als auch vor dem Hintergrund der städtischen Einflussnahme auf Kriegsfolgen vor Ort sowie der Stadtverteidigung entstanden. Hierzu zählen landesfürstliche Anordnungen zur Landesdefension (z.B. StadtA WS, I1b357), Verzeichnisse von Waffen und Rüstungen (z.B. StadtA WS, I1b367), Musterungen sowie Einquartierungslasten (z.B. StadtA WS, I1b70).

Zu den Rentmeisteramtsgegenständen zählen Prüfungen der städtischen Rechnungen (StadtA WS, I1c542) und Visitationen städtischer Ämter (StadtA WS, I1b53) durch das Rentmeisteramt, als auch Bestände des Rentmeisteramtes Wasserburg aus der Zeit des Herzogtums Bayern-Landshut 1447 bis zum Landshuter Erbfolgekrieg 1504. Die offensichtlich in Wasserburg zurückgelassenen staatlichen Rechnungen des Amtes (u.a. StadtA WS, I3-40) wurden vermutlich schon im 17. Jahrhundert dem städtischen Archiv einverleibt.

Den Vitztumssachen ist u.a. ein Verzeichnis der Vitztumshändel der Jahre 1636-1641 zugeordnet (StadtA WS, I1b333), die Gruppe Landesgesetze und Generalmandate beinhaltet Urkunden zur Einführung des Guldens als einzige Landeswährung (StadtA WS, I1a496). Daneben finden sich u.a. Mandate zum Steuer-, Münz-, Kriegs-, Schul- und Schuldenwesen oder zur Wilderei, Hexerei, Bettelei, Besoldung von Dienstboten sowie zum Handel und Aufschlag auf Lebensmittel.

Bei den Archivalien zu Landessteuern geht es u.a. um Befreiungen, um den Anschlag von Steuern sowie um Vorgaben zur Steuererhebung.

>> Diese Sammlung ist ein Teil der Sammlung "Kommunalarchiv" im Bestand des "Stadtarchivs Wasserburg am Inn".