Vermögen und Besitz der Stadtgemeinde

Die Verwaltung des städtischen Vermögens umfasst den Erwerb, die Veräußerung oder die Verpachtung von Grundstücken, Waldgrundstücken und Gebäuden (die älteste Urkunde stammt aus dem Jahr 1365, StadtA WS, I1a7) sowie die Verwaltung der daraus resultierenden Grundabgaben (vgl. das Urbar für die Jahre 1625-1848, StadtA WS, I1b388).

Mit dem Salbuch (Güter- und Einnahmenregister) der Stadt für die Stiftungen (StadtA WS, I1c1144) wird nicht zuletzt deutlich, dass dieses Stiftungsvermögen letztlich auch städtisches Vermögen war. Die Archivalie markiert eine Zeitenwende: Einerseits präsentiert sie die im Gefolge der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs stehende, zunächst staatliche Verwaltung der städtischen Stiftungen durch die Königliche Stiftungsadministration – andererseits die nach Rückgabe dieser Verantwortung an die dann magistratische Stadtverwaltung des 19. Jahrhunderts verbleibende und zunehmende Unselbstständigkeit der Stiftungen.

Schuldsachen und Forderungen der Stadt sind häufig mit anderen Rechtsgeschäften vermischt (und somit regelmäßig mehrfach klassifiziert), wobei an einem prominenten Beispiel veranschaulicht werden kann, dass die ursprüngliche Bewahrung von einzeln vorliegenden urkundlichen Schuldbriefen ehedem der Rückzahlungsabwicklung und deren Überwachung diente. So nahm Herzog Albrecht V. von Bayern (1528-1579, Herzog seit 1550) im Jahr 1573 ein Darlehen von 50.000 Gulden bei der Stadt Wasserburg auf, das er bis zur Rückzahlung jährlich mit 2.500 Gulden verzinsen wollte (StadtA WS, I1a1527).

>> Diese Sammlung ist ein Teil der Sammlung "Kommunalarchiv" im Bestand des "Stadtarchivs Wasserburg am Inn".