Die Rechte der Kammerknechte: Privilegien für Juden

Friedrich II. (geb. 1194, reg. 1212-1250) konkretisierte 1236 erstmals die Stellung der Juden im Reich und bezeichnete sie als Kammerknechte ("servi camerae Imperatoris"). Durch die Ausbildung der Kammerknechtschaft wurde der Judenschutz zu einem Regal, einem königlichen Herrschaftsrecht. Dabei fungierte der König als oberster Schutzherr der Juden. Durch die Kammerknechtschaft erhielten die Juden neben dem Recht auf Leib und Eigentum auch weitere Rechte wie die zur Aufnahme in eine Stadt, der Freiheit wirtschaftlicher Betätigung und der Religionsausübung. Andererseits durfte sie der Kaiser besteuern und vertreiben. All dies wurde in Form von Privilegien vom Kaiser verliehen, erneuert und bestätigt. Den jüdischen Gemeinschaften war an ausgeweiteten Privilegien gelegen, durch die sie innerhalb ihrer Gemeinde möglichst autonom in Rechtsangelegenheiten sowie im religiösen Bereich handeln konnten. Ferner war der Schutz von großer Bedeutung, da sie immer wieder Verfolgungen ausgesetzt waren.

Ludwig der Bayer (geb. 1282/86, reg. 1314-1347) vergab die Judenschutzrechte zunehmend an Dritte und verpfändete die Judensteuer. Die daraus generierten Einnahmen flossen in die Finanzierung seiner Politik. Die Stadtherren und Städte, die Privilegien oder Judenschutzrechte erwarben, profitierten ebenfalls finanziell. Sie konnten Steuern erheben und die weitreichenden Handelsnetzwerke der jüdischen Gemeinden nutzen. Durch die Übertragungen von Judenschutzrechten und -steuern kam es zu einer verstärkten Übernahme der Schutzfunktionen durch die Reichsstädte. Dabei garantierten sie Leben und Eigentum der jüdischen Gemeindemitglieder, leisteten Hilfe bei der Eintreibung von Forderungen und räumten den Juden teils stadtspezifische Rechte oder das Bürgerrecht ein. Der Kaiser war jedoch weiterhin für die Verleihung und Bestätigung von Privilegien zuständig, wodurch die Juden in der Praxis meist mit mehreren Schutzherren konfrontiert waren.

Gabriele Schaffner