Königliches Schuldenwesen

Spätestens seit dem 14. Jahrhundert ist eine zunehmende Monetarisierung der Gesellschaft zu beobachten. Auch die Politik Ludwigs des Bayern (geb. 1282/86, reg. 1314-1347) hungerte nach Geld. Krisen und Heerzüge mussten bewältigt, Adelige mit Vergünstigungen geködert und eine kaiserwürdige Repräsentation finanziert werden. Die Einkünfte durch Hausmacht und Reichsgut waren dazu nicht in ausreichender Menge vorhanden. Andere Einnahmequellen wie Kriegsbeute und Geschenke waren kaum planbar. Wie sollte Ludwig nun handlungsfähig bleiben? Dazu nutzte der Herrscher ein bereits bekanntes Instrument: Er machte Schulden.

Kredite, die sich zuerst in den Städten als Finanzierungselement etabliert hatten, dienten als Puffer zwischen unberechenbaren Ausgaben und Einnahmen, finanzierten politische Vorhaben und schufen Planungssicherheit. Unterstützer und Hofangestellte Ludwigs IV. wie sein Kanzler, Bischof Ulrich II. von Augsburg (reg. 1331-1337), traten oft als Gläubiger auf. Sie erhielten dafür Privilegien oder Pfandschaften als Absicherung oder Gegenleistung. Als solche wurden wertvolle Gegenstände oder abgabenbringende Rechte eingesetzt. Der Pfandnehmer war dann zur Nutzung derselben bis zur Auslösung berechtigt. Indem Ludwig solche Rechte verpfändete, war er in der Lage, schnell Geld zu generieren und spontan auf jeweilige Situationen zu reagieren. Zugleich hielt er sich die Option offen, die Rechte wieder auszulösen. Meist geschah dies allerdings nicht, sodass viele einst dem Reichsgut zugehörige Einnahmequellen der Krone dauerhaft verloren gingen. Dennoch nahm die Zahl der Kredite unter den Nachfolgern Ludwigs immer mehr zu und erreichte im Mittelalter unter Kaiser Maximilian I. (geb. 1459, reg. 1486-1519) ihren Höhepunkt. Bei Ludwig ist also bereits eine Entwicklung sichtbar, die spätere Jahrhunderte prägte. Der Kredit wurde zentrales Herrschaftsinstrument.

Anton Serafin Baur