Die Gebühren der königlich bayerischen Notare diesseits des Rheins in alphabetischer Uebersicht für den Geschäftsgebrauch dargestellt mit vier Tabellen zur Berechnung der Procenttaxen : Nebst den allerhöchsten k. Verordnungen vom 19. Januar 1862 "über die Notariatsgebühren", und vom 29. Januar 1862 "über die Notariatssitze"

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