Vergleich Kaiser Ludwigs des Bayern zwischen Bischof Heinrich III. von Augsburg und der Stadt Augsburg

Staatsarchiv Augsburg

Beschreibung

Dass Vergleiche manchmal auch eher zugunsten einer Partei ausfallen können, zeigt der Streit zwischen Bischof Heinrich III. von Augsburg (reg. 1337-1348, gest. 1368) und der Stadt Augsburg. Ursprüngliches Ziel des Bischofs war es, seine Eigenleute zu besteuern. Der Rat der Stadt Augsburg wollte das mit dem Argument, Heinrichs Vorgänger hätten dies bisher auch noch nicht getan, verhindern. Ludwig der Bayer (geb. 1282/86, reg. 1314-1347) befand, dass Bischof Heinrich die Hintersassen der Bürger erst ab dem kommenden März 1340 besteuern und mit Abgaben belegen dürfe. Jedoch war es der Stadt von da an nicht mehr gestattet, kirchliche Eigenleute als Bürger aufzunehmen. Solche, die es bereits waren, mussten wieder aus dem Bürgerrecht entlassen und dem Bischof als seine Eigenleute übergeben werden. Und diejenigen, die Schulden beim Bischof hatten oder ihm Zinsabgaben leisten mussten, sollten unmittelbar zu seinen Eigenleuten werden.

Author

Katharina Bayer

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