Urkunde, 1383 März 3

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Johann (Antzo) von Wiesbaden (Wy/e/sebaden), Zöllner zu Aschaffenburg, beurkundet: Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg haben seinem Sohn Heinrich das durch den Verzicht des Johann von Wahlen freigewordene Kanonikat in ihrem Stift mit der damit verbundenen Präbende verliehen. Er verspricht daher, Dekan und Kapitel, falls es wegen dieser Verleihungen in Rechts- oder sonstige Streitigkeiten geraten sollte, zu vertreten und das Stift für alle Schäden, die ihm dabei zugefügt werden, zu entschädigen. Sollte er sich nicht an dieses Versprechen halten, hat er an Dekan und Kapitel des Stifts eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber zu entrichten. Dafür stellt er ihnen den Dekan des Stifts St. Marien (zu vnser Frauwen) [in Mainz] Hermann, den Kustos des Stifts St. Viktor [in Mainz] Johann von Köln (Collen), den Kanoniker des Stifts St. Stephan in Mainz Osbert Sigeller, den Küchenmeister des Erzbischofs von Mainz Heinrich [Farehold] von Treis (Tre/e/sse), den Schenken des Erzbischofs von Mainz Klaus (Clas) von Leuboltz (Leubeholtze) und den Diener des Erzbischofs von Mainz Johann (Henne) von Hofheim (Hofeheim) als Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg, und zwar jeder Bürge mit einem Knecht und einem Pferd. Ein verleistetes oder gestorbenes Pferd hat der betroffene Bürge unverzüglich zu ersetzen. Beim Tod oder Rückzug eines Bürgen muss Antzo von Wiesbaden innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann stellen.