Urkunde, 1331 Dezember 4

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Heilmann [Fritz], Dekan, und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg bekennen, daß der Kleriker Magister Johann von Sulzbach (Solzpach) ihnen und dem Stift Aschaffenburg zu seinem, seiner verstorbenen Schwester Margarete und seiner Vorfahren Seelenheil ungefähr 7 Joch Weinberge in den Gemarkungen der Dörfer Sulzbach und Kleinwallstadt (Walestadt) testamentarisch übertragen hat. Danach hat er ihnen diese Weinberge für die Zeit seines Lebens gegen einen jährlichen Zins von 10 Pfund Heller verliehen und sie in deren Besitz eingesetzt. Dies erfolgte unter folgenden Bedingungen: Dekan und Kapitel sollen die Jahrtage des Magisters Johann, sobald dieser gestorben ist, und seiner bereits verstorbenen Schwester Margarete jedes Jahr mit Vigilien und Seelmessen im Stift Aschaffenburg feiern. Außerdem werden sie dem Nonnenkloster Him-melthal (Hymmeldal) das notwendige Geld zum Erwerb eines jährlichen Zinses in Höhe eines Malters Roggen (siligo) oder zum Kauf des Roggens zur Verfügung stellen. Der Roggen soll jedes Jahr an den Jahrtagen des Magisters Johann und seiner Schwester im Konvent des Klosters unter die Nonnen verteilt werden. Ebenso sollen Dekan und Kapitel mit dem Kloster Schmerlenbach (Smerlinbach) verfahren. Sie werden außerdem dem Magister Johann auf Lebenszeit jedes Jahr als Zins von den Weinbergen 10 Pfund Heller bezahlen, und zwar jeweils zum 11. November oder innerhalb der acht darauffolgenden Tage (in festo sancti Martini episcopi aut infra octavas eiusdem festi) in der Stadt Würzburg, falls sich Johann dort aufhält, oder wo immer er sich gerade im Erzbistum Mainz oder im Bistum Würzburg befindet. Im Sterbejahr des Magisters Johann fällt dieser Zins am auf seinen Todestag folgenden 11. November an die Pfarrkirche in Karbach im Bistum Würzburg. Wenn diese Weinberge oder Teile davon durch die Vorfahren des Magisters Johann zu ihrem Seelenheil mit irgendwelchen Abgaben oder Zinsen an die Pfarrkirche in Ruchelnheim (Ruchelnheym) oder an andere fromme Orte belastet wurden, sollen Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg diese Abgaben und Zinsen künftig ohne jegliche Minderung entrichten. Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg verpflichten sich, die Jahrtage für Magister Johann, sobald er verstorben ist, und für seine Schwester Margarete mit Vigilien und Seelmessen jedes Jahr im Stift Aschaffenburg zu begehen. Außerdem versprechen sie, dem Magister Johann den Zins von 10 Pfund Heller jedes Jahr zum festgelegten Zeitpunkt von den Weinbergen zu entrichten sowie alle anderen Dinge, die in dem Vertrag festgelegt wurden, zu erfüllen. Sollten Dekan und Kapitel ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, dann verlieren sie jegliches Recht an den Weinbergen und deren Verleihung an sie verliert ihre Rechtsgültigkeit. Die Weinberge fallen dann an Magister Johann zurück, sofern er noch am Leben ist. Für den Fall, daß er bereits verstorben sein sollte, fallen sie gemäß der von ihm gemachten Verfügung an die Pfarrkirche in Karbach.