Herzog Johann III. verbietet es, Abgaben auf den Tuchhandel bei Jahrmärkten einzunehmen. Weiterhin verbietet er den Handwerkern die Ansiedlung in der Vorstadt, 14.09.1422

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Herzog Johann III. verbietet es, Abgaben auf den Tuchhandel bei Jahrmärkten einzunehmen. Weiterhin verbietet er den Handwerkern die Ansiedlung in der Vorstadt. Das Wohnen in der Vorstadt ist nur den Bindern erlaubt und jenen Handwerkern, die selber dort ein Haus besitzen.

Siegel: Herzogliches Siegel Johanns III.