Beschlüsse des Reformlandtags 1848

Maximilian II. (1811–1864, König ab 1848) eröffnete am 22. März den Reformlandtag von 1848, auf welchem die von Ludwig I. (1786–1868, König 1825–1848) versprochene Liberalisierung der Verfassung umgesetzt werden sollte. Tatsächlich wurden auf dem nur zwei Monate währenden Landtag insgesamt 14 Gesetze verabschiedet.

Diese sind dem Landtagsabschied vom 4. Juni 1848 einzeln beigeheftet. Das Gesetz über die ständische Initiative bildet hierbei die zweite Beilage. Fortan lag die Gesetzesinitiative bei beiden Landtagskammern, eine Ausnahme bildeten Verfassungsgesetze. Bis dahin lag die Gesetzesinitiative allein beim König, die Stände hatten nur das Petitionsrecht für Gesetzesgegenstände ihres Wirkungskreises ausgeübt. Beim König verblieb weiterhin das alleinige Initiativrecht für Gesetze, die das monarchische Prinzip berührten.

Mit dem Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit (Beilage III) wurden die Minister nun gegenüber der Ständeversammlung verantwortlich. Bei Anklagen gegen die Minister war als formale Instanz der Staatsgerichtshof zuständig. Zudem wurden im Gesetz Berufung, Enthebung und Stellvertretung geregelt. Insbesondere wurde aber nun jegliche Regierungshandlung des Königs an die ministerielle Gegenzeichnung gebunden.

Zu den wichtigsten Veränderungen gehörte das Gesetz zur Rolle der Landtagsabgeordneten (Beilage IV), das nun eine echte Volksvertretung hervorbrachte. In 31 Artikeln wurde festgelegt, dass die Abgeordneten nach allgemeinen und gleichen Grundsätzen und ohne Rücksicht auf den Berufsstand gewählt werden sollten, wobei auf 31.500 Einwohner ein Abgeordneter kommen sollte. Das aktive und passive Wahlrecht war fortan nicht an ein konfessionelles Bekenntnis, aber an die Entrichtung einer direkten Steuer gebunden, ohne dass diese eine bestimmte Höhe erreichen musste. Das Prinzip der Wahl nach Ständen wurde abgeschafft. Die Wahl der Abgeordneten fand indirekt über Wahlmänner statt. Das Votum wurde nicht geheim, sondern offen mit einem unterschriebenen Wahlzettel abgegeben.

Direkt zum Digitalisat