Kammer der Reichsräte und Kammer der Abgeordneten: Mitgliederverzeichnis des XV. Landtags 1851 bis 1852

Die Liste der Kammer der Reichsräte zum XV. Landtag nennt 57 Mitglieder. Nach einzelnen Klassen sind die Prinzen des königlichen Hauses, die Erzbischöfe von Bamberg und München-Freising, die Häupter der ehemaligen reichsständischen fürstlichen und gräflichen Häuser, der Bischof von Eichstätt und der Präsident des protestantischen Oberkonsistoriums sowie die vom König berufenen erblichen und lebenslänglichen Reichsräte genannt.

Die Abgeordneten des von 1851 bis 1852 stattfindenden XV. Landtags waren bereits nach dem neuen Landtagswahlgesetz des Reformlandtags 1848 gewählt worden (Wahlperiode von 1849 bis 1855). Die gezeigte Liste nennt die Abgeordneten und ihre Ersatzmänner nach den jeweiligen Wahlbezirken (Oberbayern: 22; Niederbayern: 17; Pfalz: 18; Oberpfalz: 15; Oberfranken: 15; Mittelfranken: 17; Unterfranken: 19; Schwaben: 18).

Erstmals zeichneten sich auf dem Landtag erste Vorstufen von Fraktionen oder allgemeinen Parteirichtungen – Liberale und Konservative, Linke und Rechte, Regierungstreue und Oppositionelle – ab. Die Stimmabgabe hing allerdings noch von der individuellen Einschätzung der Abgeordneten und weniger von festen Strukturen oder Stimmblöcken ab.

Politische Vereine und Parteien entstanden erst allmählich. Wesentlichen Antrieb erhielten sie vor allem auch durch die 1848 eingeführte Versammlungs- und Vereinsfreiheit.

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