Der letzte König

Am 5. November 1913 übernahm König Ludwig III. (1845–1921, Regent 1912–1913, König 1913–1918) den Thron des Königreichs Bayern. Seit dem 12. Dezember 1912, dem Todestag seines Vaters, Prinzregent Luitpold (1821–1912, Regent 1886–1912), hatte Ludwig bereits als Regent für den kranken König Otto (1848–1916, König 1886–1916) fungiert. Da den Handlungsmöglichkeiten des Prinzregenten allerdings auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht Grenzen gesetzt waren und er nur über eingeschränkte finanzielle Mittel verfügen konnte, setzte Ludwig, geleitet von dem Wunsch nach monarchischer Souveränität, die volle Thronübernahme durch.

Hierzu wurde §21 der bayerischen Verfassung von 1818 ergänzt, wonach der Regent die Regentschaft für beendet erklären konnte, wenn nach zehnjährigem körperlichem oder geistigem Gebrechen des regierungsunfähigen Königs keine Aussicht auf Besserung bestand. Dieser Verfassungsänderung stimmten die beiden Kammern des Bayerischen Landtages am 30. Oktober und 4. November 1913 zu. Erst nachträglich, am 6. November 1913, bestätigte die Kammer der Abgeordneten, dass die legitimen Gründe für die Thronübernahme tatsächlich vorgelegen hatten. Auf diese Weise sollte der Herrscherwechsel nicht direkt vom Landtag sanktioniert und damit der Souveränitätsanspruch des Monarchen nicht beschädigt werden.

Mit der Thronübernahme Ludwigs III. waren auch die bestehenden verfassungsrechtlichen Hindernisse für tiefgreifende Reformen, wie etwa eine Umgestaltung oder Abschaffung der Reichsrätekammer, aus dem Weg geräumt. Allerdings strebten König und Regierung nicht nach einer demokratischen Veränderung des bayerischen Staatswesens. Der Ausbruch des Ersten Weltkriegs im August 1914 verhinderte zudem zunächst alle Reformpläne.