Verwaltung und Ämterstruktur

Über die innere Verfassung des Stifts in dessen Frühzeit lassen sich aufgrund der wenigen erhaltenen Quellen keine eindeutigen Aussagen treffen, so auch nicht über die Zahl der Kanonikerstellen zur Zeit der Gründung. Der früheste diesbezügliche Nachweis stammt aus dem 11. Jahrhundert. Es handelt sich hierbei um ein im ältesten Aschaffenburger Evangeliar überliefertes Verzeichnis der Stiftsmitglieder, das 28 Personen umfasst. Diese Zahl blieb allem Anschein nach über die Zeit hinweg weitgehend unverändert, denn sie wird durch weitere Quellen aus den darauffolgenden Jahrhunderten mehrfach bestätigt. Damit zählte St. Peter und Alexander mit zu den größeren Stiften des Reichs.

Die mit unterschiedlichen Anforderungen verbundene geistliche und wirtschaftliche Organisation des Aschaffenburger Stifts spiegelt sich in dessen innerer Struktur wider. Innerhalb der Gemeinschaft gab es verschiedene, hierarchisch voneinander abgegrenzte Ämter mit jeweils eigenen Zuständigkeiten. Die höchsten Ämter waren die sogenannten Prälaturen (Propst, Dekan, Scholaster, Kantor und Kustos). Daneben gab es noch weitere Stiftsämter, deren Inhaber mit jeweils eigenen Aufgaben betraut waren.