Propst

Wie für ein Kollegiatstift üblich, war über lange Zeit hinweg der Propst (praepositus) der höchste Würdenträger und Vorsteher von St. Peter und Alexander. Das Amt lässt sich seit 982 nachweisen. Der Propst war ursprünglich oberster Lehensherr und Verwalter der stiftischen Güter, die er insbesondere an seine aus den führenden Adelsfamilien in und um Aschaffenburg stammenden Vasallen zu Lehen ausgab, und vertrat das Stift in allen weltlichen Belangen. Des Weiteren oblag ihm bis zum Ende des 13. Jahrhunderts die Verwaltung der Kanonikerpfründen, die schließlich an Dekan und Kapitel überging. Darüber hinaus stand er seit dem 12. Jahrhundert an der Spitze des Archidiakonats Aschaffenburg.

Seit 1262 durfte das Aschaffenburger Stiftskapitel seinen Propst nur noch aus den Reihen des Mainzer Domkapitels wählen.

Urkunde, 1262 September 6

1262 September 6
  • Mainz

Dies bedeutete jedoch nicht einen völligen Verlust an Selbstständigkeit, denn schon die vorherigen Pröpste waren in den allermeisten Fällen Mitglieder des Domkapitels gewesen. Vielmehr kann man das Kapitel von Aschaffenburg als Gewinner des Entscheids ansehen, da ihm hiermit die freie Wahl des Vorstehers lediglich unter einer Auflage, die ohnehin dem Gewohnheitsrecht entsprach, urkundlich bestätigt wurde.

Nicht zuletzt aufgrund der mit dem Amt des Archidiakons verbundenen Verpflichtungen residierten die Pröpste immer seltener vor Ort und vernachlässigten daher zunehmend die Interessen des Kollegiatstifts. Folge dieser Entwicklung war der Aufstieg des Dekans, der sukzessive Funktionen und Kompetenzen des Propstes sowie dessen Rolle als Vorsteher des Stifts übernahm.

Mit der Beseitigung des Aschaffenburger Archidiakonats durch das Konzil von Trient (1545-1563) wurde auch der Niedergang der Propstei eingeleitet. Schon zuvor hatten stetige Machteinbußen sowie der zunehmende Verlust an Einnahmen dazu geführt, dass die Position des Propstes an Relevanz und Attraktivität verlor. Der letzte Aschaffenburger Stiftspropst Jodokus Cammerer verzichtete 1588 auf sein Amt zugunsten des Mainzer Erzbischofs, der fortan zugleich den Titel eines Propstes von Aschaffenburg führte und für den Ort einen erzbischöflichen Kommissar aus dem Stiftskapitel ernannte.