Das Kollegiatstift und das Erzstift Mainz

Seit dem 12. Jahrhundert lässt sich der Mainzer Erzbischof als Eigenkirchenherr von St. Peter und Alexander nachweisen. Im Laufe des Mittelalters tritt er immer wieder als Förderer der Aschaffenburger Kanoniker auf. Im Jahr 1279 bestätigte Erzbischof Werner von Eppstein (1225-1284, Erzbischof ab 1259) Dekan und Kapitel von Aschaffenburg die Inkorporation der Pfarreien Obernburg, Sailauf und St. Agatha in Aschaffenburg. Im Spätmittelalter folge eine ganze Reihe weiterer Inkorporationen. Auf diese Weise wurden die Pfründeneinkünfte der Stiftsgeistlichkeit beträchtlich erhöht.

Ein Großteil der am Stift getroffenen Entscheidungen war an die Zustimmung des Mainzer Erzbischofs gebunden. Auch die stiftischen Privilegien und Freiheiten ließen sich die Aschaffenburger Kanoniker wiederholt seitens Mainz bestätigen, so auch im Jahr 1387. Weiter begegnet der Erzbischof auch immer wieder als Verleiher von Pfründen.

Als oberster Gerichtsherr war der Erzbischof die höchste Berufungsinstanz bei Streitsachen. 1345 war es zu Unstimmigkeiten zwischen dem zu Beginn des 14. Jahrhunderts zur Stadt erhobenen Obernburg und den Aschaffenburger Kanonikern gekommen. Heinrich von Virneburg (um 1280-1353, Erzbischof 1337-1346/53) entschied zugunsten des Stifts und forderte die Gegenseite auf, jenem seine Rechte und Einkünfte in der Stadt unangefochten zu belassen. Auch bei stiftsinternen Streitigkeiten griff der Erzbischof wiederholt als Vermittlungsinstanz ein.

Insbesondere im 15. Jahrhundert beschäftigte man in der kurmainzischen Kanzlei Beamte, die am Stift Aschaffenburg bepfründet waren. Die Ursache hierfür lag vor allem in der Stellung Aschaffenburgs als Zweitresidenz der Mainzer Erzbischöfe begründet. Das Stift diente somit auch als personelles Reservoir für die Verwaltung des Erzstifts. Prominente Beispiele von Aschaffenburger Kanonikern, die sogar an die Spitze der kurmainzischen Herrschaft gelangten, sind die Erzbischöfe Markolf (gest. 1142, Erzbischof ab 1141) und Werner von Eppstein (1225-1284, Erzbischof ab 1259), die vorher Pröpste von St. Peter und Alexander waren.