Gläserne Repräsentation der Macht

Kabinett- oder Wappenscheiben werden als Bilder und Zeichen ständischer Repräsentation gewertet. Sie waren in die Verglasungen von Kirchen sowie Rat‑ und Privathäusern ebenso wie in die Räume von Residenzen, Schlössern und Burgen eingearbeitet. Die Scheiben dienten auch als Zeichen der Verbundenheit zwischen Familienmitgliedern oder Fürstenhäusern.

Im adligen Bereich finden sich Wappenscheiben besonders häufig. Auch wenn die Bezeichnung "Stifterscheibe" sich eher auf den sakralen Bereich bezieht, wird sie dennoch als Oberbegriff für profane bemalte Glasfenster verwendet.

Die hier repräsentativ für die Sammlung des Historischen Vereins Neuburg gezeigten Scheiben stellen das Wappen von Herzog Albrecht V. von Bayern (1528-1579, reg. ab 1550), jenes von Karl I. von Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld (1560-1600, reg. ab 1569) und das des Johann Georg von Werdenstein (1542-1608) dar.

Auch Glashumpen, Konfektschalen und sogenannte Reichsadlergläser gehören in die Kategorie der Repräsentation. Ein Familienhumpen wie das abgebildete Exemplar kann als genealogische Quelle gewertet werden. Zwischen Goldbändern sowie Punkt- und Liniendekor ist in mehrfarbiger Emailmalerei ein Oswaltt Heubla mit seiner Frau Barbara und ihren vier Kindern Hane, Nicolaus, Egidius und Eva dargestellt.

Häufig finden sich Allianzwappen bei Eheschließungen von Adligen. In diesem Falle spricht die Heraldik auch von Heirats- beziehungsweise Ehewappen. Das Wappen des männlichen Ehepartners steht immer heraldisch rechts, also optisch links. Die hier gezeigte Tazza, eine Konfektschale, entstand wahrscheinlich anlässlich des 25. Hochzeitstages von Christoph Behaim (1562-1624) und Clara Tucher (um 1564/65-1632).

Das purpurne Glas mit einem diamantgravierten Reichsadler sowie Blumendekor soll die Verbundenheit des Besitzers mit dem Reich ausdrücken. Als Vorbilder für solche Gläser dienten häufig Holzschnitte und Kupferstiche.