Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Pfaltzgraf bey Rhein Hertzog in obern und nidern Bayrn [et]c. Deß H: Röm: Reichs Ertztruckseß und Churfürst. Entbieten allen unnd jeden unsern HofrathsPraesidenten Vitzdomben Hauptleuthen Rentmaistern Pflegern unnd deren Verwaltern Richtern Castnern Mautnern Zollnern derselben Gegenschreibern und allen andern unsern Beampten wie nit weniger den unsern von unser lieben und getrewen Landtschafft von allen Ständen unsern Grueß und Gnad zuvor und geben dennselben hiemit zuvernemmen: Daß es gleichwol bey deme was wir unlängsten underm Dato 20. verwichnen Monats Aprilis fuer MüntzMandata in Truck fertigen: und in unsern Fürstenthumben und Landen publiciern: und offentlich anschlagen lassen auch mennigklich wissent und kundbar ist: Sambt was wir hernach der verbottnen Montfortischen halben Patzen halber für Verordnung gethan fürohin allerdings sein verbleiben und dann daß es mit denen darauff abgetruckten passierlichen Sorten der halben Patzen (ausser erstgemelter Montfortischen) disen aigentlichen Verstandt hat daß desselben Gepregs nit nur die welche in Anno 1624. oder 1625. wies der Abtruck zaigt gemüntzt worden sonder auch alle andere die solchen schlags seyn sie haben gleich dieselbe Jahrzahl oder ein andere oder gar kein Jahrzahl ohne allen underschied p[er] 2 kr. angenommen: und darumben für gangbar gehalten werden sollen : Datum in unserer Statt München, den 25. May Anno 1626.

Bayerische Staatsbibliothek