Prunkausfertigung des Konkordats von 1817

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Das Konkordat mit dem päpstlichen Stuhl vom 5. Juni 1817 war nötig geworden, weil das Zusammenwirken zwischen Kirche und Staat nach der Säkularisation der bayerischen Klöster und Hochstifte völlig neu geregelt werden musste. Das insgesamt eher romfreundliche Vertragswerk gestand der katholischen Kirche wichtige Eigenrechte zu, unter anderem in der Schulaufsicht (Artikel V), der Ehegerichtsbarkeit (Artikel XII) und der Zensur (Artikel XIII). Es stand damit teilweise im Gegensatz zur Verfassung von 1818 und den anhängenden Religionsedikten. Das Konkordat blieb bis 1918 bzw. 1924 in Kraft.