Ludwig der Bayer bestätigt alle bestehenden Rechte Augsburgs und verleiht der Stadt eine eigene Gerichtsbarkeit

Staatsarchiv Augsburg

Beschreibung

Das Privileg für Augsburg vom 20. Januar 1315 ist eine in deutscher Sprache erfolgte Zweitausfertigung einer (ursprünglich?) lateinischen Urkunde vom selben Tag (Staatsarchiv Augsburg, Reichsstadt Augsburg Urkunden 55). In diesem Privileg bestätigt Ludwig der Bayer (geb. 1282/86, reg. 1314-1347) in seiner Funktion als König alle Urkunden, die seine Amtsvorgänger, nämlich die deutschen Kaiser und Könige, für Augsburg ausgestellt hatten. Besonders hervorzuheben ist die eigenständige Gerichtsbarkeit der Stadt, die ihre Bürger vor voreingenommenen fremden Richtern bewahren soll. Sanktioniert wird der Verstoß gegen das königliche Privileg mit dem Verlust von Huld und Gnade. Solche Privilegien stützten die Autonomie der Stadt nach außen hin.

Author

Emmanuel Walz

Rights Statement Description

CC BY 4.0