Nördlingen, Stadt: Quittung über Hocker-Steuer von 1923

Giesecke+Devrient Stiftung Geldscheinsammlung

Beschreibung

Vorderseite: Aufschrift "So, G'sell so! Mein lieber Zecher, wenn du weiter aus dem Becher schlürfen willst, dann zahle bitte - dieses ist bei uns so Sitte - für dein Hocken eine Steuer! Loben wird dich Wirt und Bräuer, auch der Stadtrat - glaube mir - bleibt alsdann gewogen Dir. Für die Steuer sei zum Trost Dir ein wertbeständig Prost dargebracht: Ersatz p. p. für den Notgeldschein a. D."; auf leerer Rückseite eines wertbeständigen Notgeldscheins: Oben Nachtwächter vor Pfarrkirche St. Georg in Nördlingen, darunter Gedicht und Quittung für gezahlte Hocker-Steuer

Rückseite: Vorderseite eines wertbeständigen Notgeldscheins über 2,10 Goldmark von 1923

Die Stadt Nördlingen in Schwaben gab selbst verschiedene Notgeldausgaben aus. Zwischen 1917 und 1920 emittierte sie in jedem Jahr Gutscheine zu 50 Pfennig, 1918 auch Gutscheine zu 20 Pfennig. Die Scheine zeigen Wappen, Stadtansichten und nehmen Bezug zum Ersten Weltkrieg. So ist auf den 50-Pfennig-Scheinen von 1917 ein Porträt Paul von Hindenburgs (1847-1934) zu sehen, dazu ein Gedicht mit Durchhalteparolen. Die Ausgabe von 1918 ist eine Serie á 5x50 Pfennig und 5x20 Pfennig, auf den Vorderseiten ist immer das Wappen, auf den Rückseiten verschiedene Standansichten zu sehen. Auch die Ausgaben des Inflationsjahrs 1923 zeigen verschiedene Stadtansichten und ein Gedicht, das die Folgen der Inflation thematisiert. Die Stadt emittierte gemeinsam mit der Fürstlich Öttingen-Wallersteinischen Standesherrschaft wertbeständiges Notgeld zu 42 Goldpfennig bis 4,20 Goldmark. Sie zeigen das Wappen der Stadt und das Wappen der Fürsten von Öttingen-Wallerstein. Eine besondere Verwendung erfuhren die leeren Rückseiten dieser Ausgabe: Sie wurden für die Ausstellung der sogenannten Hockersteuer verwendet. Die Nacht- oder Hockersteuer ist erstmals aus Stuttgart bekannt, um in der Nachkriegszeit des Ersten Weltkriegs der Stadt zusätzliche Einnahmen zu ermöglichen. In Wirtschaften mussten Gäste, die nach 23:00 Uhr noch im Lokal blieben, eine Steuer zahlen, für die sie eine Nachtsteuer-Marke als Quittung erhielten. Andere Städte wie Dinkelsbühl oder Nördlingen griffen diese Besteuerung auf, die 1924 jedoch wieder abgeschafft wurde.