Der Drey im Müntz-Wesen correspondirenden Löbl. Reichs-Cräyse Francken, Bayern und Schwaben, Fernere, allhier in Augspurg, abgefaßte Müntz-Verordnung : Bestehend in Zweyen fürohin allein giltigen Schematibus, als eines deren vollgiltigen, das andere aber deren auf 50. kr. abgewürdigten Guldiner-Sorten, etc. ; Sambt angehängter Specification, wie die erhöchte gute Sorten in Gold und Silber zu nehmen

Staats- und Stadtbibliothek Augsburg