Demnach man bis anhero wahrgenommen, welchergestalten dem, von denen in Müntzwesen correspondirenden Löblichen Craissen, Francken, Bayern und Schwaben, zu Regenspurg unterm 17. Decembr. 1705. errichteten Recess wenig nachgekommen ... worden ... Als ist man veranlasset worden, um den allzugroß einreissenden Ubel noch in etwas zeitlich steüren zu können, Eingans berührte Müntz-Verordnung in soweit hiermit nachtrucksamst zu widerholen, daß von nun an nachfolgende Sorten ... höher nicht, dann der doppelte Albus oder Batzen zu 3. Kreutzer ... angenommen ... seyn sollen ... : Signatum Nürnberg bey noch vorwehrenden allgemeinen Fränckischen Craiß-Convent den 24. Novembris 1708.

Staats- und Stadtbibliothek Augsburg