Pfalzgraf Ottheinrich

Die Neuburger Porträtteppiche des Pfalzgrafen Ottheinrich (1502-1559, reg. ab 1522), dessen Frau Susanna (1502-1543) und dessen Bruders Philipp (1503-1548, reg. ab 1522) sind berühmt. Dies liegt zum einen an der überzeugenden künstlerischen Qualität, die die sorgfältig bis in kleinste Details ausgeführten Kompositionen der einzelnen Stücke auszeichnet. Zum anderen ist es die stringente, formal und inhaltlich aufeinander bezogene Konzeption der gesamten Gruppe, die sie besonders machen. Als lebensgroße Ganzfigurendarstellungen verkörpern die Bilder einen damals noch jungen repräsentativen Porträttypus, für dessen Übertragung in das monumentale Medium der Tapisserie es kaum Vorbilder gab.

Ottheinrich tritt selbstbewusst auf. Stärke demonstrierend hat er die rechte Hand in die Seite gestützt. Die Linke umfasst den Griff des Rapiers, was von Wehrhaftigkeit zeugt. Die männlich-kraftvolle Haltung wird durch die Pracht der Gewänder und den Reichtum des Schmucks in eine wahrhaft fürstliche Erscheinung überführt. Zum Beleg der hohen Abstammung sind in den Ecken und auf den Seitenmitten die Wappen der unmittelbaren Ahnen dargestellt. Zwei Putti präsentieren das pfalz-neuburgische Wappen samt Helmzier und -decken, woran die Inschriftentafeln aufgehängt sind.

In seinem Testament bestimmte Ottheinrich, dass die Tapisserien für alle Zeiten als unveräußerlicher Besitz des pfälzischen Kurhauses in Heidelberg verbleiben sollten. Die Neuburger Teppiche, die er vor seiner Kurfürstenzeit erwarb, mussten die Testamentsvollstrecker an seinen Nachfolger im Fürstentum Neuburg, den Pfalzgrafen Wolfgang von Zweibrücken-Veldenz (1526-1569, reg. ab 1557), zurückgeben.