König

Die Verfassung von 1818 war als Geschenk des Königs (Oktroy) zu verstehen und somit Ausfluss der königlichen Souveränität. Dem König kam sowohl in Legislative als auch Exekutive erhebliche Bedeutung zu: Gesetze waren nur mit seiner Unterschrift wirksam, er ernannte und entließ die Minister, war Oberbefehlshaber des Heeres und leitete den Staatsrat. Die Ministeranklage war die einzige Möglichkeit des Landtags, bei Verfassungswidrigkeit gegen die Regierung (Minister und Stellvertreter) vorzugehen. Zudem ging vom König die Gerichtsbarkeit aus. Die Staatsgewalt lag somit letztlich allein beim Monarchen. Gleichzeitig legte er jedoch einen Eid auf die Verfassung ab: Ein Ausdruck der freiwilligen Selbstbeschränkung als Zugeständnis zur Einhaltung der Konstitution.

In der Verfassung fand das monarchische Prinzip besonders in Titel II § 1 Ausdruck: „Der König ist das Oberhaupt des Staates, vereiniget in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungs-Urkunde festgesetzten Bestimmungen aus. Seine Person ist heilig und unverletzlich.“ Der König wurde somit zur Integrationsfigur des neuen Königreichs. Das monarchische Prinzip als Fundament der konstitutionellen Monarchie stand im Gegensatz zur Volksrepräsentation, die den Hauptbestandteil der königlichen Selbstbeschränkung in der Staatsgewalt ausmachte. Bereits zu Beginn zeichnete sich immer stärker ein Dualismus zwischen diesen beiden Institutionen ab.

Ein tiefgreifender Wandel in der Rolle des Monarchen vollzog sich unter Ludwig II. (1845–1886, König ab 1864), der sich zunehmend aus der Regierungsverantwortung zurückzog, während der Einfluss seiner Berater und Minister immer stärker wurde. Mit seiner Absetzung am 9. Juni 1886 und der Übernahme der Regentschaft durch Prinzregent Luitpold (1821–1921, Regent 1886–1912) begann die sogenannte Prinzregentenzeit, die einerseits als Phase des Umbruchs und der Veränderung, andererseits als Zeit der Krise und des Verfalls des konstitutionellen Verfassungsstaats gesehen wird.

Nach Luitpolds Tod übernahm sein Sohn Ludwig (1845–1921, 1912–1913 Regent, 1913–1918 König) die Regentschaft. Durch eine Verfassungsänderung trat Ludwig 1913 an die Stelle des kranken Königs Otto (1848–1916, 1886–1913 König) und wurde als Monarch inthronisiert.