Recht und Verwaltung - Werke aus der Bayerischen Staatsbibliothek

Handschriften und Drucke zum Thema Recht und Verwaltung überliefern administrative und normative Texte vielfältigster Art – also Urkunden, Prozessakten sowie Verwaltungsdokumente, Erlasse und Gesetze – diverser Körperschaften, die im Mittelalter und der (Früh-)Neuzeit sowohl weltlicher als auch kirchlicher Natur sein können. Einem religiösen Kontext sind dabei insbesondere solche Drucke und Handschriften zuzurechnen, die das Ordensrecht bzw. das kirchliche (kanonische) Recht, insbesondere das der römisch-katholischen Kirche, zum Gegenstand haben.

bavarikon präsentiert in dieser Sammlung aus dem Bestand der Bayerischen Staatsbibliothek unter anderem mehrere früh-/hochmittelalterliche Handschriften sogenannter Volks- bzw. Stammesrechte, nämlich die Lex Baiuvariorum (Clm 19415) und das Stammesrecht der Rheinfranken, die Lex Ripuaria (Clm 4115), sowie eine Handschrift des Schwabenspiegels (Cgm 9299). Des Weiteren finden sich hier auch Rechtsquellen des kanonischen Rechts in Auswahl vereinigt, so das sogenannte Dekret Gratians (Clm 23552 und 2 L.impr.membr. 1 a sowie 2 Inc.c.a. 854 a) und diverse Dekretalensammlungen (Clm 18095 und Clm 23560). Zwei Handschriften des (Ober-)Bayerischen Landrechts (Cgm 15 und Cgm 1506) aus der Mitte des 14. Jahrhunderts sind weitere Beispiele für das normativ gesetzte Recht. Auch für den erwähnten Bereich des Verwaltungsschrifttums wird ein, außergewöhnlich aufwändig gestaltetes, Beispiel präsentiert, nämlich das Grundzinsbuch von Raitenhaslach (Cgm 1517), eine Handschrift, die 1438 in der dortigen Zisterzienserabtei entstand.

Schließlich soll noch auf eine gewissermaßen literarische Auseinandersetzung mit dem Recht bzw. Rechtsnormen hingewiesen werden: den von Jacobus von Theramo (gest. 1417) verfassten und mit ansprechenden Miniaturen, u.a. von Teufeln, ausgestatteten Belial (Cgm 48). Hier wird Jesus Christus von dem Satan (Belial) vor Gericht gestellt – ein Prozess, der unter Darlegung diverser juristischer wie theologischer Argumente schließlich mit einem Freispruch Christi endet.

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